Wer übernimmt die Kosten?
Als Kostenträger kommen je nach Familiensituation verschiedene Einrichtungen in Frage:
> Krankenversicherung
> Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV)
> Rentenversicherungsträger
> Jugendamt
> Sozialamt
Unterschiedliche Voraussetzungen für Kostenübernahme
Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind nicht einheitlich definiert und können je nach Kostenträger unterschiedlich sein. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen beispielsweise die Kosten, wenn
> die häusliche Notlage es erfordert
> mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt
> ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann
Auch die Regelung über Zuzahlungen sind nicht einheitlich geregelt: Bei Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung sind alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung beträgt pro Tag 10% der Haushaltshilfekosten. Dabei werden mindestens 5,00 €, aber höchstens 10,00 € täglich in Rechnung gestellt (Ausnahmen sind möglich, z. B. bei Schwangerschaft). Außerdem wichtig: Die Zuzahlung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt.
Das klingt alles sehr kompliziert? Keine Angst: Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Antragstellung und Kostenübernahme. Kommen Sie einfach auf uns zu!